Teilhabe- und Bildungspaket
Liebe Eltern,
mit Beginn des Jahres 2011 hat Ihr Kind zusätzlichen Anspruch auf Leistungen für Bildung
und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, sofern Sie für dieses Kind, das nicht älter
als 24 Jahre alt ist, Leistungen nach SGB II, SGB XII, Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG,
WoGG, AsylbLG erhalten. Einen Antrag dazu findet Ihr hier => ANTRAG
Für die Kosten (z.B. Mitgliedsbeiträge) für Ihr Kind für den Bereich Sport, Spiel, Kultur
und Teilnahme an organisierten Freizeiten bekommen Sie bis zu 10 Euro Zuschuss
pro Monat. Sie können sich zum Beispiel beim Sportverein einen Nachweis über das
Angebot und die Kosten ausstellen lassen. Diesen Nachweis reichen Sie bei der für
Sie zuständigen Stelle (Jobcenter, Sozialamt oder Wohngeldamt) ein und beantragen
dort die Gewährung der Leistung. Das Geld wird dann bis zu der Grenze von 10 Euro
pro Monat direkt an den Anbieter der Teilhabeleistung (z.B. Sportverein, Musikschule)
überwiesen.
Zuständig für Sie ist die Stelle, bei der bisher schon Leistungen beantragt wurden. Das können sein:
• Die Wohngeldstelle für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlagsberechtigte
• Die Sozialämter der Bezirke für Anspruchsberechtigte auf Sozialgeld
• Die Jobcenter für Bezugsberechtigte von Arbeitslosengeld II
• Die Sozialämter oder die Zentrale Leistungsstelle für Anspruchsberechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
Für leistungsberechtigte Kinder händigt Ihnen der Mariendorfer SV ein Nachweisschreiben zur Vorlage bei der entsprechenden Behörde aus.
Mit sportlichen Grüßen
Ihre MSV – Jugendfussballabteilung


